Wichtige Fakten & Zahlen zu unserer Tagespflege

Die Leiendecker & Leiendecker GbR als Träger der Tagespflegeeinrichtung wurde am 13.05.2016 gegründet. Unsere Tagespflegeeinrichtung mit zwölf Tagespflegeplätzen hat am 02.11.2016 eröffnet.

Unsere Tagespflegeeinrichtung ist eine selbständig wirtschaftende Einrichtung unter ständiger fachlicher Verantwortung unserer Pflegedienstleitung Bernd Leiendecker. Als zugelassene Tagespflege haben wir mit den Landesverbänden der Pflegekassen in NRW einen Versorgungsvertrag (gemäß § 72 SGB XI) und einer Vergütungsvereinbarung (gemäß §§ 84, 85 und 87, § 43b SGB XI) geschlossen. Falls erforderlich, rechnen wir auch mit den jeweils zuständigen Sozialhilfeträgern Leistungen nach dem SGB XII ab.

Selbstverständlich können Sie unsere Tagespflege auch besuchen, wenn Sie keine Leistungen aus dem Sozialversicherungssystem, etwa der Pflegeversicherung, erhalten. Die anfallenden Kosten müssen wir Ihnen dann als Selbstzahler in Rechnung stellen.

 

Öffnungszeiten

Unsere Tagespflege ist montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. An Wochenenden und Feiertagen ist unserer Tagespflegeeinrichtung geschlossen. Wir besprechen mit Ihnen im Vorfeld, an welchen Tagen Sie Gast in unserer Tagespflege sein möchten. Die konkreten Tage werden wir in einer Vereinbarung als Anlage zum Pflegevertrag schriftlich miteinander vereinbaren.

Die telefonische Erreichbarkeit unserer Tagespflege außerhalb der Öffnungszeiten ist mittels eines Anrufbeantworters gewährleistet.

 

Lage und räumliche Ausstattung

Unsere Tagespflegeeinrichtung hat ihren Sitz in der Dellbrücker Hauptstr. 178. Diese liegt im Stadtteil Köln-Dellbrück und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln einfach zu erreichen. Die medizinische Versorgung vor Ort ist gut. Es gibt Allgemeinärzte, Fachärzte, Apotheken sowie Krankengymnasten.

Unsere Tagespflegeeinrichtung befindet sich im Erdgeschoss des Hauses und ist barrierefrei erreichbar. Unsere Einrichtung ist mit Möbeln und allen Bedarfsgegenständen für den Betrieb der Tagespflege ausgestattet. Diese stehen allen unseren Gästen während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Details zur Nutzung der Räume und aller Gegenstände regelt unsere Hausordnung, die als Anlage beigefügt ist.

Auf Wunsch können Sie auch eigene Gegenstände, etwa auf Ihre Bedürfnisse gestaltetes Besteck oder bevorzugte Spiele, mitbringen. Allerdings können wir für diese leider keine Haftung übernehmen.

Unsere Tagespflege erfüllt die Vorgaben der Empfehlungen aus dem Landesrahmenvertrag nach § 75 SGB XI für Nordrhein-Westfalen. Demnach halten wir folgende barrierefreie Räumlichkeiten für unsere Gäste bereit:

 

  • Dienstraum 12 qm
  • Küche 25 qm, offen gestaltet mit kleinem Aufenthaltsbereich und direktem Durchgang zu:
  • 2 Räume 30 qm und 38 qm, Wohn-/Aufenthalts-/Therapie-/Gruppenraum, die dank mobiler Trennwand auch zusammengelegt werden können, ausgestattet mit 6 Ruhesesseln
  • Ruheraum 23 qm, ausgestattet mit 6 Ruhesesseln
  • Pflegebad 15 qm, ausgestattet mit ebenerdiger Dusche, behindertengerechtem WC und unterfahrbarem Waschbecken
  • Abstellraum 6 qm
  • Putzmittelraum 6 qm, Ausgussbecken und Stellfläche für den Putzwagen
  • Eingangsbereich 30 qm, ausgestattet mit abschließbaren Schränken für Wertsachen der Tagesgäste, Garderobe und Abstellfläche für Rollstühle
  • 2 WC-Anlagen á 6,5 qm, behindertengerecht ausgestattet mit jeweils rollstuhlgerechtem WC
  • Mitarbeiter-WC mit Vorraum 7 qm

 

Zur sicheren Aufbewahrung der Wertgegenstände stehen Ihnen abschließbare Fächer im Eingangsbereich unserer Tagespflege zur Verfügung.

 

In folgenden Situationen können wir Ihre Versorgung nicht mehr gewährleisten

Bei einer Änderung des Pflege- und Betreuungsbedarfs hat die Einrichtung dem Tagespflegegast nach § 8 Abs. 1 WBVG grundsätzlich eine entsprechende Anpassung der Leistung anzubieten.

Entsprechend unserem Leistungskonzept ist unsere Einrichtung ein Hilfsangebot zur Betreuung älterer pflegebedürftiger Menschen.

Es gibt Situationen, in denen wir aufgrund einer Veränderung des Pflege- und / oder Betreuungsbedarfs Ihre Versorgung nicht mehr gewährleisten können. Dies ist der Fall bei:

 

  • Wachkomapatienten
  • ausgeprägten Suchtsymptomatiken
  • Patienten, die beatmet werden müssen
  • psychotischen Zuständen
  • Aggressionen mit Selbst- und Fremdgefährdung
  • Patienten, die nicht mehr transportfähig sind oder
  • Patienten, die in einer geschlossenen Unterbringung beschützt leben müssen.

 

Wir sind nach unserer konzeptionellen, personellen und baulichen Ausrichtung nicht darauf eingerichtet, Tagespflegegäste mit diesen Krankheitsbildern zu versorgen.

Der Versorgungsausschluss erfolgt bei diesen Erkrankungen, weil wir nicht über die notwendige Ausstattung zur Pflege und Betreuung von Beatmungspatienten verfügen. Die Einrichtung kann ebenfalls die notwendigen medizinischen Apparaturen nicht vorhalten und verfügt nicht über das notwendige Fachpersonal zur Betreuung von Intensivpatienten.

Eine fachgerechte Pflege- und Betreuungsleistung zum Wohle des Patienten ist in diesen Fällen nicht möglich.

Sollte Ihr Gesundheitszustand in den genannten Fällen keine Weiterbetreuung in unserer Tagespflege mehr zulassen, müssen wir den Vertrag beenden. Selbstverständlich werden wir Sie bei der Suche nach einer anderen geeigneten Betreuungsmöglichkeit unterstützen.

This is a unique website which will require a more modern browser to work!

Please upgrade today!