Informationen zur Finanzierung

Übersicht der Kosten je Besuchstag
ab 01.01.2024

Tagespflegesatz*

  • Pflegegrad 1: 64,54 €
  • Pflegegrad 2: 67,94 €
  • Pflegegrad 3: 71,34 €
  • Pflegegrad 4: 74,73 €
  • Pflegegrad 5: 78,13 €

 

Umlage zur generalistischen Pflegeausbildung*

7,02 € (unabhängig vom Pflegegrad)

 

Fahrtkosten*

(pro Strecke)

 

  • Einfache Fahrt bis 3,9 km: 12,00 €
  • Einfache Fahrt ab 4 km: 16,00 €
  • Einfache Fahrt ab 6 km: 22,00 €
  • Einfache Fahrt ab 8 km: 26,00 €
  • Fahrt mit Hilfsmitteln bis 3,9 km: 16,00 €
  • Fahrt mit Hilfsmitteln ab 4 km: 20,00 €
  • Fahrt mit Hilfsmitteln ab 6 km: 26,00 €
  • Fahrt mit Hilfsmitteln ab 8 km: 30,00 €

 

Betreuung nach § 43b SGB XI**

10,74 € (unabhängig vom Pflegegrad)

 

Unterkunft & Verpflegung***

  • Unterkunft: 13,07 €
  • Verpflegung: 10,07 €

 

Gesamtkosten pro Tag

(je nach Fahrdienst, gerechnet mit einfacher Hin- und Rückfahrt)

 

  • Pflegegrad 1: ab 129,44 €
    max. Anteil der Pflegekasse 0,00 €/Monat

 

  • Pflegegrad 2: ab 132,84 €
    max. Anteil der Pflegekasse 689,00 €/Monat

 

  • Pflegegrad 3: ab 136,24 €
    max. Anteil der Pflegekasse 1.298,00 €/Monat

 

  • Pflegegrad 4: ab 139,63 €
    max. Anteil der Pflegekasse 1.612,00 €/Monat

 

  • Pflegegrad 5: ab 143,03 €
    max. Anteil der Pflegekasse 1.995,00 €/Monat

 

 

* Diese Kosten werden im Rahmen der Leistungen nach § 41 SGB XI (Tages- und Nachtpflege), abhängig von dem Pflegegrad, von der Pflegekasse bis zum monatlichen Maximalbetrag refinanziert.

** Diese Kosten werden im Rahmen der Leistungen nach § 43b SGB XI (Zusätzliche Betreuung und Aktivierung), unabhängig von dem Pflegegrad, von der Pflegekasse refinanziert.

*** Diese Kosten können über den sog. Entlastungsbetrag (125,00 €/Monat unabhängig von dem Pflegegrad) nach § 45b SGB XI refinanziert werden. Der im Kalenderjahr nicht verbrauchte Betrag kann in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

 

Investitionskosten

In NRW sieht das Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) vor, dass unserer Tagespflege zur Finanzierung unserer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ein so genannter bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss (Investitionskostenförderung) gewährt wird. Investitionskosten sind die Kosten, die entstanden sind, um Ihre Tagespflege betriebsfertig herzustellen und in Betrieb zu halten. Für Sie bedeutet dieser Umstand, dass wir Ihnen keine gesonderten Entgelte für diesen Posten berechnen.

 

Entgelterhöhungen

Wir weisen darauf hin, dass sich unsere Entgelte auch ändern können. Eine Entgelterhöhung folgt aber festen Regeln. Eine Entgelterhöhung ist möglich, wenn sich die bisherigen Berechnungsgrundlagen für unser Entgelt verändert haben. Mit den Pflegekassen verhandeln wir dann neue Entgelte, die für alle unsere Gäste gelten. Eine Erhöhung teilen wir Ihnen vier Wochen vor Wirksamwerden begründet und schriftlich mit. Eine Entgeltveränderung kann sich auch dadurch ergeben, dass sich Ihr Pflege- und Betreuungsbedarf verändert hat und Sie in einen anderen Pflegegrad eingeteilt werden.

 

Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht der Kosten ab 01.01.2024

Hier finden Sie eine Gesamtübersicht der Leistungen der Pflegekassen 2024

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